Vorübergehender Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert

Die EU-Länder haben vereinbart, den vorübergehenden Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 mit Einschränkungen zu verlängern – konkret heißt das: „Mit Blick auf die Entwicklung des Verteidigungsbedarfs der Ukraine wird der vorübergehende Schutz künftig nur denjenigen gewährt, die ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachkommen. Diese Einschränkung gilt nur für…