Die EU-Länder haben vereinbart, den vorübergehenden Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 mit Einschränkungen zu verlängern – konkret heißt das:
„Mit Blick auf die Entwicklung des Verteidigungsbedarfs der Ukraine wird der vorübergehende Schutz künftig nur denjenigen gewährt, die ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachkommen. Diese Einschränkung gilt nur für neue Anträge auf vorübergehenden Schutz. Sie gilt nicht für Personen, denen bereits vorübergehender Schutz in der EU gewährt wurde.“
Was ist vorübergehende Schutz?
Der vorübergehende Schutz bietet einer großen Gruppe von Vertriebenen, die in der EU ankommen und nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sofortigen und kollektiven Schutz.
Menschen, die vorübergehenden Schutz genießen, haben überall in der EU dieselben Rechte. Zu diesen Rechten gehören:
- Aufenthalt
- Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum
- medizinische Versorgung
- Sozialhilfe
- Zugang zu Bildung für Kinder
Weitere Informationen:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2026/07/15/eu-countries-agree-to-extend-temporary-protection-for-those-fleeing-ukraine-until-march-2028/

