Das neue „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ tritt von November 2023 bis Juni 2024 schrittweise in Kraft. Es soll die qualifizierte Einwanderung aus Staaten außerhalb der EU besser ermöglichen und so dazu beitragen, den Fachkräftemangel abzufedern.
Die wichtigsten Neuerungen finden Sie hier im Überblick:
Seit November 2023 können Fachkräfte mit Hochschulabschluss aus Drittstaaten leichter mit einer „Blauen Karte EU“ nach Deutschland einwandern: So wurde unter anderem die Gehaltsschwelle deutlich abgesenkt. Details finden Sie unter www.make-it-in-germany.com.
Ab März 2024 können Menschen aus Drittstaaten im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft im Betrieb als qualifizierte Fachkraft beschäftigt oder qualifiziert werden. Sie können künftig bis zu maximal drei Jahre lang bleiben. Das Anerkennungsverfahren startet dann erst in Deutschland.
Weitere Änderungen betreffen Einreisemöglichkeiten für Personen mit berufspraktischer Erfahrung, die künftig für eine Beschäftigung in allen nicht reglementierten Berufen einreisen können. Voraussetzungen dafür sind unter anderem ein Jahreseinkommen von mindestens rund 40.000 Euro, eine im Herkunftsland staatlich anerkannte Berufsqualifikation und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Erleichterungen gibt es auch für den Arbeitsmarktzugang von Pflegehilfskräften, bei der Niederlassungserlaubnis für ausländische Fachkräfte, beim Familiennachzug sowie für die Beschäftigung von Studierenden und Auszubildenden.
Ab Juni 2024 wird die „Chancenkarte“ eingeführt, die auf einem Punktesystem basiert. Punkte werden unter anderem für die berufliche Qualifikation, die Sprachkenntnisse, die Berufserfahrung, den Deutschlandbezug und das Alter vergeben.
Zudem wird die zuvor mehrfach verlängerte Westbalkanregelung entfristet. Sie erlaubt einen Arbeitsmarktzugang in nicht-reglementierten Berufen für Personen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Voraussetzung für eine Beschäftigung von Personen aus diesen Ländern ist die jeweilige Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Bisher hatte diese hierfür jährlich bis zu 25.000 Genehmigungen erteilen dürfen, nun sind es 50.000.
Die DIHK hatte sich intensiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht.
Weitere Informationen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es unter make-it-in-germany.com.