Leben und Arbeiten in Deutschland: Ein Überblick

Die IHK Ulm Region ist bekannt als die zweitwachstumsstärkste Region Deutschlands, dies zeigt sich insbesondere an der um 77% gestiegene Wirtschaftsleistung im Zeitraum von 2000 bis 2017. Hierbei ist der ländliche Raum des Landkreises Biberach der Treiber dieser dynamischen Regionsentwicklung mit einem Zuwachs von 110%. des Bruttoinlandsprodukts. Ebenso weisen der Stadtkreis Ulm und der Alb.-Donau-Kreis überdurchschnittliche Ergebnisse in allen Wirtschaftsbereichen auf.

Die Region Ulm/Oberschwaben ist nicht nur für Maultaschen und den höchsten Kirchturm der Welt bekannt, sondern auch für eine fleißige Lebensphilosophie „Schaffa, schaffa Häusle baua“ (work hard, work hard, build a little house) sowie eine florierende Wirtschaft.

In Ulm können Sie an der Donau entlang die alte Stadtmauer erkunden, das Münster besichtigen und den höchsten Kirchturm der Welt erklimmen oder durch das Fischerviertel schlendern und den Charme der Altstadt erleben. Im Ulmer Umland oder auch in Biberach finden Sie unzählige Schlösser, Burgen oder den für seine Farbe bekannten Blautopf in Blaubeuren. Von farbenfrohen Wandertouren, zu Höhlen mit Schätzen aus der Steinzeit bis hin zum einzigartigen Schiefen Haus und darüber hinaus hat unsere Region sehr viel zu bieten.

Visarechtliche Bestimmungen und Einwanderungsgesetz

Entscheidend für die Einwanderung ist die Staatsangehörigkeit einer Person, nicht der Wohnort. Es lassen sich drei Kategorien bilden:

  • Fachkräfte aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz: Personen aus diesen Ländern benötigen kein Visum zur Einreise und haben einen ungehinderten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt
  • Fachkräfte aus Andorra, Monaco, San Marino, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea und den USA: Personen aus diesen Ländern benötigen kein Visum zur Einreise, allerdings einen Aufenthaltstitel zum Verbleib und zur Arbeitsaufnahme
  • Fachkräfte aus allen weiteren Staaten, sogenannten Drittstaaten: Personen aus diesen Ländern benötigen ein Visum zur Einreise und einen Aufenthaltstitel
  • Sonderregelung Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich (einschließlich Britische Überseegebiete):

Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Aufgrund des Austrittsabkommen ändert sich für Bürgerinnen und Bürger und Reisende bis zum 31. Dezember 2020 erst einmal nichts.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Teilreisewarnung)

Staatenliste mit Visapflicht: Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland

Visamöglichkeiten für Personen aus Drittstaaten
Kommen Sie aus einem Drittstaat gibt es mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz verschiedene Möglichkeit, um in Deutschland beruflich tätig zu werden:

Arbeitsvisum

Für Akademikerinnen und Akademiker

  • als Fachkraft

Sie können nach Deutschland einreisen und als Fachkraft tätig werden. Hierfür benötigen Sie ein Jobangebot, bzw. einen Arbeitsvertrag für eine Anstellung zu der Ihr Abschluss sie befähigt. Das heißt, dass Ihr Studienabschluss Sie für diese Tätigkeit qualifiziert. Hier muss die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden (der Arbeitsvertrag wird geprüft). Des Weiteren müssen die Nachweise über Ihre Qualifikation vorliegen sowie der Nachweis über Deutschkenntnisse, welche Sie für die Ausübung Ihres Berufs benötigt.

Wenn Sie über 45 Jahre alt sind müssen Sie mindestens ein Gehalt von 49.830 € (im Jahr 2024) erhalten.

  • Blaue Karte

Mit der Blauen Karte EU erhalten Hochqualifizierte aus Drittstaaten einen erleichterten Arbeitsmarktzugang. Vorausgesetzt werden für diesen Aufenthaltstitel ein Hochschulabschluss, ein Arbeitsvertrag sowie ein Bruttojahresgehalt von mindestens 56.400 Euro im Jahr 2022. Haben Sie einen Abschluss in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik oder sind Sie eine ausgebildete Ärztin oder ein ausgebildeter Arzt können Sie auch eine Blaue Karte EU erhalten, wenn Sie genauso viel verdienen wie vergleichbare inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens jedoch 43.992 Euro brutto im Jahr (2022).

Für beruflich Qualifizierte

Haben Sie in Ihrem Heimatland eine berufliche Ausbildung absolviert, haben sich nun erfolgreich in Deutschland beworben und einen Job angeboten bekommen? Dann können Sie ein Arbeitsvisum erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit muss hierfür vor der Antragstellung die Zustimmung erteilen. Von Relevanz ist für den Aufenthaltstitel vor allem die volle Gleichwertigkeit der Qualifikation, die durch einen Anerkennungsbescheid nachzuweisen ist.

Auf einen Blick: Visum zum Arbeiten für Fachkräfte

Aufenthaltstitel für Anerkennungsverfahren

Die Einreise zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme und für die Nachqualifizierung ist nun möglich. Vorausgesetzt wird eine Teilanerkennung Ihres Abschlusses sowie mind. A2-Deutschkenntnisse. Für die Nachqualifizierung ist es außerdem wichtig, dass vordergründig betriebliche bzw. praktische Kenntnisse fehlen, die für Gleichwertigkeit notwendig sind. Zudem müssen Sie die Anmeldung für eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme vorlegen sowie die Finanzierung sicherstellen.

Auf einen Blick: Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Sonderfall für IT-Spezialisten

Für IT-Spezialisten, die im Ausland bereits mind. drei Jahre Arbeitserfahrung mitbringen können auch ohne entsprechenden anerkannten Hochschulabschluss einreisen. Die Bundesagentur muss der Beschäftigung zustimmen und die Person muss über Basisdeutschkenntnisse (A2) verfügen.

Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche

Für bis zu 6 Monaten können Sie als internationale Fachkraft einreisen, um nach einer Ihrer Qualifikation entsprechenden Tätigkeit zu suchen. Sie müssen für die Beantragung dieses Aufenthaltstitels bei der Botschaft vorweisen können, dass Ihr Lebensunterhalt in Deutschland gesichert ist. Wichtig ist es in dem Zusammenhang auch, dass Ihre Qualifikation einem deutschen Abschluss gegenüber als gleichwertig eingestuft wird. Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau B1.

Auf einen Blick: Visum zur Arbeitsplatzsuche

Aufenthaltserlaubnis zur beruflichen Ausbildung

Neben dem Studium oder eine Weiterbildung gibt es in Deutschland auch das duale Ausbildungssystem. Sie können sich entscheiden, entweder eine berufliche oder eine schulische Ausbildung zu absolvieren. Sie müssen den Ausbildungsvertrag bereits fest haben. Bei der Ausbildung gilt jedoch nach wie vor die Vorrangregelung.

Auf einen Blick: Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung

Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche

Wenn Sie sich dafür entscheiden zur Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland einzureisen, müssen Sie im Vorfeld ihre Abschlüsse vorweisen können. Zudem dürfen Sie nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und müssen Deutschkenntnisse auf Niveau B2 vorweisen können. Bzgl. Ausbildungen gilt jedoch nach wie vor die Vorrangregelung, das bedeutet, dass geprüft wird, ob die Stelle mit einer in Deutschland arbeitsuchend gemeldeten Person besetzt werden kann.

Auf einen Blick: Visum zur Ausbildungs- bzw. Studienplatzsuche

Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses

Sie können zu einem Sprachkurs nach Deutschland kommen. Für den Zeitraum des Sprachkurses muss der Lebensunterhalt gesichert sein sowie eine Zulassung für einen Intensivdeutschkurs vorliegen.

Auf einen Blick: Visum zum Spracherwerb

Aufenthaltstitel zum Forschen

Auf einen Blick: Visum zum Forschen

Der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt (Seite 1): https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/visumprozess-formulare/einreiseprozess#c37098

Der Weg in das deutsche Bildungssystem (Seite 2): https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/visumprozess-formulare/einreiseprozess#c37098

Mit Hilfe des „Quick Checks“ auf der Webseite „Make-it-in-Germany“ können Sie Ihre Möglichkeiten prüfen, in Deutschland zu arbeiten und zu leben: https://www.make-it-in-germany.com/de/

Sprache

Sie sind erst vor kurzem in der Region angekommen und möchten nun mit einem Deutschkurs beginnen? Oder Sie leben schon länger in Deutschland und möchten Ihre Deutschkenntnisse verbessern? Die Kontaktstelle Sprache berät Sie kostenlos bei der Auswahl eines geeigneten Integrations- und Sprachkurses in der Region. Eine Möglichkeit ist auch, berufsbezogene Deutschkurse vom BAMF zu besuchen. Hierfür wird ggf. die Zustimmung vom Jobcenter bzw. von der Agentur für Arbeit benötigt.

Auch im Ausland können Sie bereits mit dem Spracherwerb beginnen. Hierzu bietet z.B. das Goethe Institut in ihrem Heimatland verschiedene Kursangebote an. Das zuständige Goethe Institut finden Sie hier: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/ansprechpartner-vor-ort/weltkarte/

Leben – Wohnen – Familie

Wohnungssuche

Wer eine Wohnung oder ein Haus sucht, kann einen Makler beauftragen, der sich um alles kümmert oder Sie können selbst aktiv werden. Wer selbst sucht, findet Angebote in Internetportalen wie www.immobilienscout24.de, www.immowelt.de oder http://www.immo-suche.net/ und in der örtlichen Presse. In Ulm erscheint als Tageszeitung die Südwestpresse, in Ehingen sind es Südwestpresse und Schwäbische Zeitung, in Laupheim, Biberach, Riedlingen und Laichingen die Schwäbische Zeitung.

Eine weitere Möglichkeit, Wohnungen zu finden, bieten Baugenossenschaften, bei denen man sich allerdings anmelden muss:

  • ulmer heimstätte eG: Söflinger Straße 72, Ulm, Tel.: 0731 / 93553-30, kundencenter@heimstaette.de
  • Wohnungsgesellschaft der Stadt Neu-Ulm GmbH: Schützenstr. 32, Neu-Ulm, Tel.: 0731 / 9841-0, Info@nuwog.de
  • BSG Aufbau: Syrlinstraße 6, Ulm, Tel.: 0731 / 96847-0, info@aufbau-ulm.de
  • Heimstättengenossenschaft Blaubeuren eG: Uhlandstraße 3, Blaubeuren, Tel.:07344 / 919130, eMail-Box@HGB-Blaubeuren.de
  • Genossenschaft für Wohnungsbau Oberland eG: Marktplatz 18, Laupheim, Tel.:07392 / 7097-0, info@gwo.de
  • Baugenossenschaft Biberach eG: Bismarckring 62, Biberach, Tel.: 07351 / 3493-0, Info@baugenbc.de

Vor allem junge Leute teilen sich häufig Wohnungen in so genannten Wohngemeinschaften (WG). Angebote sind bspw. zu finden unter: www.wg-gesucht.de und www.studenten-wg.de.

Wer nur vorübergehend in die IHK-Region Ulm eine möblierte Wohnung sucht, findet Angebote zum Beispiel auch auf www.wohnung-in-ulm.de.

Eine weitere Möglichkeit ist, im Unternehmen einen Aushang zur Wohnungssuche zu machen, bspw. am so genannten „Schwarzen Brett“.

Bankkonto

In Deutschland benötigen Sie ein Girokonto, um z.B. die Miete zu überweisen oder das Gehalt ausgezahlt zu bekommen. Sie können zwischen den Banken und Sparkassen mit den verschiedenen Angeboten frei wählen. Bankkunden erhalten eine Karte, mit der sie in vielen Geschäften bargeldlos bezahlen können. Kreditkarten werden häufig, aber nicht überall akzeptiert. Bei der Eröffnung des Kontos müssen Sie lediglich Ihren Pass und Ihren Aufenthaltstitel vorlegen.

Bei vielen Banken kann man das Konto auch übers Internet führen, zudem gibt es einige reine Internetbanken.

Wer Bargeld braucht, kann dieses mit der Bankkarte (auch mit ausländischen bzw. mit Kreditkarten) aus vielen Geldautomaten bekommen, die zum Beispiel in oder an Bankfialen oder auch in Einkaufszentren stehen. Die Kosten für die Abhebung sind unterschiedlich, deshalb lohnt es sich zu vergleichen.

Das Steuersystem in Deutschland

Einkommenssteuer: Wer in Deutschland arbeitet, muss sein Einkommen versteuern.

Sie bekommen als Arbeitnehmer das Nettogehalt ausgezahlt. Die Lohnsteuer ist somit schon an das Finanzamt gegangen. Die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und die Rentenversicherung wurden bereits von Ihrem Gehalt abgezogen.

Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Einkommen ab und überweist sie ans Finanzamt.

Steuererklärung: Wer mehr als einen Arbeitgeber hat oder über Nebeneinkünfte verfügt, muss beim Finanzamt bis 31. Mai des Folgejahres eine Steuererklärung abgeben. Wer hohe Werbungskosten (Kosten für die Ausübung des Berufs) hat, kann über eine freiwillige Steuererklärung möglicherweise Geld zurückbekommen.

Familie mitbringen

Der/die Ehepartner/in der Fachkraft wie auch seine/ihre minderjährigen Kinder (also die sogenannte Kernfamilie) können zum Zweck des Familiennachzugs Visa beantragen. Die Anträge können bereits gestellt werden, wenn die Fachkraft sein/ihr Visum beantragt. Wichtig für eine positive Entscheidung der Anträge ist es, dass der Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum für die ganze Familie ohne Unterstützung durch den deutschen Staat gesichert sind. Grundsätzlich wird vom Ehepartner/der Ehepartnerin erwartet, dass er/sie sich bereits vor der Einreise nach Deutschland deutsche Sprachkenntnisse aneignet. Bei der Visumbeantragung sollte daher bereits ein Sprachzeugnis der niedrigsten Niveaustufe A1 vorgelegt werden können. Es gibt Ausnahmen zu dieser Voraussetzung, beispielsweise wenn die Fachkraft die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllt. Die Anträge der Kernfamilie können auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden. Auch in diesem Fall müssen Nachweise für die Beschäftigung der Fachkraft in Deutschland, den gesicherten Lebensunterhalt, den Wohnraum und die Sprachkenntnisse vorgelegt werden. Beabsichtigen Kinder der Fachkraft, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben, erst später zu ihren Eltern zu ziehen, müssen sie selbst bereits die deutsche Sprache beherrschen.

Familiennachzug

EU-/EWR-Bürger/innen

Familienangehörige, die selbst Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürger oder Staatsangehörige von Norwegen, Island oder Liechtenstein sind, weisen ihr Aufenthaltsrecht und das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt über ihren Pass und die Meldebescheinigung nach.

Familienangehörige von Bürgerinnen und Bürgern aus den EU-/EWR-Staaten, die selbst weder Unions-, oder EWR-Staatsangehörige sind brauchen für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Nach der Einreise muss eine sogenannte Aufenthaltskarte bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Drittstaatenregelung

Der Ehegattennachzug ist in Deutschland an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Der in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige muss

  • im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein,
  • ausreichenden Wohnraum zur Verfügung stellen,
  • in der Regel den gemeinsamen Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherungsschutz sichern können.

Beide Ehegatten müssen zudem das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nachziehende Ehegattin bzw. der nachziehende Ehegatte muss in der Regel Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Sprachzertifikat A 1) nachweisen. Außerdem dürfen keine Ausweisungsgründe vorliegen. Diese Regeln gelten auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.

Nachzug von Kindern

Minderjährige, unverheiratete Kinder von ausländischen Staatsangehörigen haben grundsätzlich das Recht, zu ihren Eltern nach Deutschland nachzuziehen. Dabei sind Kinder unter 16 Jahren privilegiert, in diesem Fall sind nur eine Erziehungsberechtigung und eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis notwendig. Ausreichender Wohnraum muss zur Verfügung stehen und der Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherungsschutz muss in der Regel gesichert sein.

Nachzug sonstiger Angehöriger

Familienangehörige, die nicht zur „Kernfamilie“ gehören, wie etwa volljährige Kinder und Großeltern, können nur dann den Nachzug beantragen, wenn ansonsten „außergewöhnliche Härten“ entstünden. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der in Deutschland lebende Angehörige krankheits- oder altersbedingte Hilfe benötigt und vor Ort nachweislich keine Hilfe erfolgen kann.

Mehr Informationen: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Familie/familie-node.html

Kinderbetreuung

Unsere Region bietet Ihnen ein vielfältiges Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Informationen hierzu finden Sie u.a. auf der Internetseite der Innovationsregion Ulm.

Kinder freuen sich, wenn sie mit Gleichaltrigen spielen – und lernen so ganz schnell die Sprache ihrer neuen Heimat. Je nach Alter gibt es zum Beispiel folgende Möglichkeiten zur Kinderbetreuung:

  • Kinderkrippen (kommunal, konfessionell oder privat)
  • Tageseltern, die meist mehrere Kinder betreuen
  • private Krabbelgruppen und Spielkreise
  • Kindergärten (kommunal, konfessionell oder privat) mit unterschiedlichem Betreuungsangebot
  • Kindertagesstätten mit altersgemischten Gruppen
  • Ganztagsschulen
  • Horte

Welche Angebote es in den einzelnen Gemeinden gibt, wissen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rathäusern. Die Stadt Ulm hat ein spezielles Familienbüro eingerichtet (Ulmergasse 15, Tel. 0731 / 161-5081, familienbuero@ulm.de). Auf der Internetseite der Stadt können auch direkt freie Betreuungsplätze gesucht werden.

Bildungssystem in Deutschland

Das Bildungssystem in Deutschland ist sehr vielseitig, da es in der Verantwortung im jeweiligen Bundesland liegt. Deshalb kann man in Deutschland nicht von dem einen Bildungssystem sprechen. Grundlegend wichtig ist jedoch zu wissen, dass Bildung für alle zur Verfügung steht und stehen soll. Es soll keiner ausgeschlossen werden und auch niemand benachteiligt werden aufgrund seiner Bildung oder dem Zugang zur Bildung. Was sich unterscheidet ist beispielsweise die Zeit, wie lange man regulär in der Grundschule ist (vier oder sechs Jahre) oder, dass sich die Schulformen in der Umsetzung oder der Bezeichnung ändern (Hauptschule wurde in einigen Bundesländern abgeschafft, in anderen neu benannt als Mittelschule).

Die Schulpflicht bei Kindern beginnt mit 6 Jahren und endet im Alter der Volljährigkeit, in Deutschland mit 18 Jahren. Sollte ein Kind nicht „schulfähig“ sein, kann die Schulpflicht noch für ein weiteres Jahr ausgesetzt werden. Um das zu bestimmen dient die schulärztliche Untersuchung vor der Einschulung in die Grundschule. Die Schulpflicht besteht aus zwei Teilen, die Vollzeitschulpflicht, welche 9 Schuljahre (wie in Baden-Württemberg) vorschreibt (in manchen Bundesländern 10 Jahre). Der zweite Teil ist die Berufsschulpflicht, bzw. Teilzeitschulpflicht. Diese ist beispielsweise die gymnasiale Oberstufe, die Berufsschule, Berufsausbildung, Fachhochschule oder das Berufsvorbereitungsjahr.

In Deutschland gliedert man das Bildungssystem in folgende Kategorien:

  • Elementarbereich (0 – 6 Jahre)
  • Primarbereich (Klassenstufe 1 – 4, bzw. 1 – 6 je nach Bundesland)
  • Sekundarbereich I (Haupt-/Mittelschule, Realschule, Gymnasium bis Klasse 10, Gesamtschule)
  • Sekundarbereich II (Berufsschule, Berufsausbildung, Oberstufe des Gymnasiums ab Klasse 11, Fachhochschule, Berufsvorbeiretungsjahr)
  • Förderschulbereich (Primarbereich, Sekundarbereich I und Sekundarbereich II)
  • Tertiärbereich (akademische Abschlüsse, Weiterbildung, Berufsakademien, Meisterabschlüsse)

In der Grafik können Sie einen Überblick über die entsprechenden Bereiche erhalten und die jeweiligen Abschlüsse und weiterführenden Wege sehen. Interaktive Übersichtsgrafik Ihrer Möglichkeiten: https://www.bpb.de/fsd/bildungsgrafik2/?1

Das Schulsystem in Baden-Württemberg/der Region

In Deutschland ist das jeweilige Bundesland für das Bildungs- bzw. Schulsystem verantwortlich. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Schularten, welche die Region Ulm/Oberschwaben (Baden-Württemberg) zu bieten hat:

Grundschule: In Baden-Württemberg besuchen alle Kinder in der Regel vier Jahre lang die Grundschule, das heißt von Klasse eins bis Klasse vier. In der vierten Klasse wird von der Schule, anhand der Persönlichkeit und der Lernentwicklung eine Grundschulempfehlung ausgestellt. Diese soll den Eltern dabei helfen die richtige Entscheidung zu treffen, welche weiterführende Schule die bestmögliche Weiterentwicklung für das Kind darstellt.  Die Entscheidung, welche weiterführende Schule das Kind besucht, bleibt jedoch vollständig bei den Eltern. Nach der Grundschule hat das Kind folgende Möglichkeiten:

  • Werkrealschule
  • Realschule
  • Gemeinschaftsschule
  • Gymnasium

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ): Hat Ihr Kind eine Behinderung oder eine chronische Krankheit, dann kann es sein, dass es im regulären Schulsystem, wie an der Grundschule nicht allein zurechtkommt. Hierfür gibt es das SBBZ. Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote, welche Ihrem Kind helfen können sich dennoch seinem Lernstand und seinen Lernmöglichkeiten entsprechend bestmöglich zu entwickeln. Es gibt auch die Möglichkeit durch integrative Angebote am Unterricht in den Regelschulen teilzunehmen. Dies entscheiden zum einen die Voraussetzungen beim Kind, durch unterschiedliche Diagnoseverfahrene sowie die Eltern.

Werkreal-/Realschule: Der Werkrealschulabschluss ist gleichwertig wie der Realschulabschluss. Danach kann eine Ausbildung absolviert werden oder an eine gymnasiale oder berufliche Schule gewechselt werden. Zudem können Ihre Kinder an der Werkrealschule einen Hauptschulabschluss absolvieren. Dies geht nach der 9. Klasse als auch, wenn mehr Zeit zum Lernen benötigt wird, nach der 10. Klasse. Mit einem Hauptschulabschluss kann man ebenfalls eine duale Ausbildung machen oder an eine berufliche Schule wechseln. Die Realschule wird regulär sechs Jahre besucht und endet mit dem Realschulabschluss (Mittlerer Bildungsabschluss). Anschließend können Ihre Kinder aufs Berufskolleg, zur Fachhochschule, auf ein Gymnasium gehen oder eine Ausbildung beginnen.

Gemeinschaftsschule: Die Gemeinschaftsschule bietet ein breites Spektrum an Schulabschlüssen an. Sie soll dadurch einen individuelleren Lernweg ermöglichen und somit auch Schülerinnen und Schüler aufnehmen die besonders leistungsstark sind ebenso wie weniger leistungsstarke Kinder, auch Kinder mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen. Somit soll auch die Chancengleichheit im gesamten System gefördert werden. Die Kinder und Jugendlichen können an Gemeinschaftsschulen den Hauptschulabschluss nach der 9. oder 10. Klasse absolvieren, den Realschulabschluss oder sofern angeboten auch das Abitur erlangen.

Gymnasium: Das Gymnasium führt nach der Grundschule direkt zum Abitur. Anschließend können die Jugendlichen studieren an Hochschulen oder auch eine Ausbildung absolvieren. Das Abitur ist in Deutschland der höchst mögliche Schulabschluss. Man kann das Gymnasium in Form der G8 oder G9 Variante abschließen. Das bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen die Schule nach 8 weiteren Jahren nach der Grundschule oder nach 9 weiteren Jahren nach der Grundschule ihren Abschluss absolvieren können.

Einschulung neuzugewanderter Schulkinder und Jugendliche

Sind Ihre Kinder bei der Einreise nach Deutschland bereits im Schulalter? Sie fragen sich bestimmt, wie ihre Einschulung gestaltet wird? Darüber entscheidet die jeweilige Schulleitung in Absprache mit der zuständigen Schulbehörde. In der Regel werden die neuzugewanderten Schulkinder, die aufgrund ihrer Sprachkenntnisse noch nicht in der Lage sind, durchgehend am Schulunterricht teilzunehmen ein Probeunterricht angeboten. Ziel ist es, sie so schnell wie möglich in den regulären Schulunterricht zu integrieren.

Weitere Möglichkeiten

Sollte Ihr Kind ohne Schulabschluss von der Schule gehen, gilt trotz allem die Schulpflicht. Dementsprechend gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, welche anzudenken sind:

  • Vorqualifizierungsjahr (VAB)
  • Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
  • anschließend kann dann noch das Berufseinstiegsjahr absolvieren, eine Ausbildung, eine Berufsfachschule, oder auch mit entsprechendem Nachweis ein berufliches Gymnasium besucht werden

Einen interaktiven Überblick erhalten Sie hier: https://www.bildungsnavi-bw.de/schulsystem

Studium – Ausbildung – Weiterbildung

Studium

Neben dem dualen Ausbildungssystem ist Deutschland auch für seine anerkannten Studienabschlüsse bekannt. Zudem gibt es in Deutschland insbesondere auch in der Region Ulm/Oberschwaben international orientierte Studiengänge, in welchen die Vorlesungen auf Englisch stattfinden. Trotz der englisch sprachigen Studiengänge ist es sehr wichtig Deutsch zu lernen, dann können Sie schneller Kontakte knüpfen und auch am Alltagsgeschehen voll umfänglich teilnehmen. Darüber hinaus benötigen Sie je nach Voraussetzungen der jeweiligen Hochschule und Studiengang eventuell ein bestimmtes Niveau an Deutschkenntnissen. Wenn Sie sich auf einen deutschsprachigen Studiengang bewerben, müssen Sie entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen, hingegen bei englischsprachigen Studiengängen ist dies meist nicht notwendig. Zudem erhöhen gute deutsche Sprachkenntnisse (Empfehlung liegt bei B2) auch deutlich Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt in der Region. In Baden-Württemberg fallen grundsätzlich ein Semesterbeitrag (ca. 100 – 300 €) an und für Interessierte, die nicht aus einem EU-Mitgliedstaat kommen, zudem Studiengebühren in Höhe von 1500 €. Zum Leben für Studenten muss mit zirka 900 – 1000 € pro Monat gerechnet werden. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein, kann jedoch zum Teil auch vor Ort mit einer Nebentätigkeit erwirtschaftet werden.

Ein Studium in Deutschland kann schon ein guter Start in die Karriere in Deutschland bedeuten, da die Unternehmen klar wissen, welche Fachgebiete unterrichtet wurden und auf welchem Stand. Auch schon während des Studiums können Sie Kontakte knüpfen und Ihren Weg ebnen indem Sie zum Beispiel ein Praktikum oder einen Werkstudentenjob in einem Unternehmen der Region absolvieren. Im besten Fall können Sie anschließend direkt für ein renommiertes Unternehmen tätig werden oder dort einen Trainee absolvieren. Des Weiteren zeichnet sich Ihre Persönlichkeit durch Mut, Wissbegierde und Flexibilität aus, wenn Sie zum Studium nach Deutschland kommen.

In der Region Ulm/Oberschwaben gibt es einige private und öffentliche Universitäten, bzw. Hochschulen:

  • Universität Ulm
  • Technische Hochschule Ulm
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm (Bayern)
  • Hochschule Biberach
  • SRH Riedlingen (private Fernhochschule)

Nach einem Studium in Deutschland wartet nicht nur ein vielfältiges und sicheres Arbeitsangebot auf Sie, sondern auch die Möglichkeit sich Selbständig zu machen und in die Existenzgründung zu gehen.

Hier finden Sie Tipps, Tricks und kompetente Ansprechpartner/innen: https://www.ulm.ihk24.de/existenzgruendung

Hier finden Sie das internationale Angebot in Ihrem Wunschstudiengang: https://www2.daad.de/deutschland/studienangebote/international-programmes/en/

Weitere Informationen zum Studium in Deutschland: https://www.deutschland.de/de/studieren-in-deutschland

Weitere Informationen zum Studium in Baden-Württemberg: https://www.studieren-in-bw.de/

Ausbildung

Von besonderer Bedeutung ist das Ausbildungssystem in Deutschland. Das einzigartige System (duale Ausbildung) mit der Verzahnung von schulisch, theoretischen Inhalten mit direkter, praktischer Umsetzung in den Unternehmen, steht für sehr hohe Qualität.

Wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung beginnen, verdienen Sie ab dem ersten Tag bereits Ausbildungsgehalt. Wer in einem Betrieb eine Ausbildung macht, hat meist auch große Chancen übernommen zu werden und somit nachhaltig für seine Zukunft und Arbeitsperspektive vorgesorgt zu haben. Eine Ausbildung dauert im Schnitt zirka 2 – 3 Jahre. Zugangsvoraussetzungen sind ein Visum, ein anerkannter entsprechender Schulabschluss sowie Sprachkenntnisse (B2). Bei nicht EU-Bürger/innen greift zudem die Vorrangprüfung. Nach einer Ausbildung haben Sie noch weitere Möglichkeiten, Sie können in einem Unternehmen arbeiten, sich weiterbilden in bestimmten Bereichen oder auch Ihren Meister ablegen oder auch studieren. Mit einer Ausbildung stehen Ihnen entsprechend viele Möglichkeiten und Wege offen.

Hier finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner/innen:

https://www.ulm.ihk24.de/aus-und-weiterbildung/fluechtlinge-in-ausbilung-und-beschaeftigung/fuer-fluechtlinge-und-ehrenamtliche/ansprechpartner-fuer-fluechtlinge-3381476

oder auch

http://www.400chancen.de/#internationale

https://mach-doch-was-du-willst.de/

Weiterbildung

In Deutschland und in der IHK-Region Ulm haben Sie die Möglichkeit, an Weiterbildungskursen teilzunehmen. Die IHK-Angebote und die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie hier.

Auch auf KURSNET, dem Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit, finden Sie entsprechende Informationen.

 Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Weltweit gibt es unterschiedliche Berufsabschlüsse und unterschiedliche Bezeichnungen für ähnliche Abschlüsse. Es kann durchaus sein, dass ein Unternehmen Ihren Abschluss nicht kennt und daher Ihre Qualifikationen nicht ausreichend einschätzen kann. Deshalb gibt es in Deutschland die Möglichkeit, seinen Berufsabschluss anerkennen zu lassen. Um manche Berufe in Deutschland ausüben zu können, ist die Anerkennung eine Pflicht, beispielsweise für Ärzte, Rechtsanwälte oder Altenpfleger (reglementierte Berufe). Die meisten Berufe sind jedoch nicht reglementierte Berufe, sodass eine Anerkennung nicht notwendig aber dennoch hilfreich ist, da ein Unternehmen dann leichter Ihr Können einschätzen kann.

Bei der Anerkennung helfen in Ulm:

Anpassungsqualifizierung – was ist das?
Einigen Fachkräften wird eine sogenannte „teilweise Gleichwertigkeit“ ihrer ausländischen Berufsabschlüsse bescheinigt. Das bedeutet, dass ihnen mit Blick auf den vergleichbaren deutschen Referenzberuf noch bestimmtes theoretisches Wissen oder berufspraktische Erfahrungen fehlen. Diese gilt es im Rahmen einer „Anpassungsqualifizierung“ in einem Unternehmen in Deutschland nachzuholen, um die volle Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses zu erreichen. Manchmal ist das sogar eine Voraussetzung dafür, dass eine Fachkraft überhaupt erst nach Deutschland kommen bzw. dann zum Arbeiten auch hierbleiben darf. Es werden also Unternehmen gesucht, die eine Fachkraft für eine Anpassungsqualifizierung zunächst befristet einstellen.

So funktioniert UBAconnect: Fachkräfte durch Anpassungsqualifizierung gewinnen

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter folgenden Links:

www.bq-portal.de

www.anerkennung-in-deutschland.de

www.anabin.kmk.org

www.ihk-fosa.de

Nützliche Tipps

Für Insider-Ideen bzgl. Sehenswürdigkeiten, Essen & Trinken oder Hotels, können Sie sich hier umsehen: https://www.22places.de/ulm-tipps/

Internationaler Club

Der Internationale Club bietet regelmäßig Veranstaltungen an, dass Sie andere internationale Fachkräfte kennenlernen und sich austauschen können. Wir bieten Ihnen damit eine Plattform, um einfacher Fuß zu fassen und gleichzeitig andere Menschen kennenzulernen Dabei haben Sie die Möglichkeit ein wenig Deutsch zu lernen, die Region oder Spezialitäten der Region kennenzulernen und Abwechslung in Ihren Alltag zu bringen. In der Vergangenheit haben wir bereits gemeinsam schwäbisch gekocht, Stadttouren gemacht, Plätzchen gebacken oder Sehenswürdigkeiten besichtigt. Sehr gerne nehmen wir Sie in unseren Verteiler auf, dass Sie sich zu den aktuell anstehenden Events informieren und anmelden können.